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Arbeitsrechtliche Aspekte bei der Internetnutzung im Betrieb
Aktuelle Entwicklungen in der höchstrichterlichen Rechtsprechung und Gesetzgebung sind Anlass, die in 2005 erstmals erschienene Broschüre zu überarbeiten.Die intensive Nutzung von Internet und E-Mail gehört inzwischen zum Berufsalltag. In vielen Firmen werden diese beiden Techniken von den Arbeitnehmern auch für private Zwecke eingesetzt. Dabei stellt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer drängender die Frage: Was ist erlaubt, was nicht?
Ermöglicht der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern an ihrem Arbeitsplatz den Zugang zum Internet und insbesondere die betriebsinterne wie -externe Kommunikation über E-Mail, so hat er seinerseits ein gesteigertes Interesse daran, dass das Medium vorrangig für betriebliche Zwecke genutzt wird. Zudem besteht für die Arbeitgeberseite bei einer privaten Internetnutzung durch seine Arbeitnehmer die Gefahr, dass Arbeitszeit verloren geht und das firmeneigene Informationssystem überlastet oder virenverseucht wird.
Da besondere gesetzliche Regelungen im Arbeitsrecht bisher nicht vorhanden sind, kommen als Rechtsgrundlage für die Einführung und Nutzung von elektronischen Kommunikationssystemen die Betriebsvereinbarung und der Arbeitsvertrag in Betracht.
Unerlässlich ist es auch, die gesetzlichen Normen zu beachten, die den Datenschutz am Arbeitsplatz inhaltlich prägen können. In diese Broschüre sollen die arbeits- und datenschutzrechtlichen Aspekte der Internetnutzung im Betrieb durch die Arbeitnehmer, den Betriebsrat und die Gewerkschaften dargestellt werden.
Formulierungsvorschläge für betriebliche Regelungen sollen dem Arbeitgeber helfen, die Internetnutzung im Betrieb rechtssicher zu regeln.
Für eine individuelle Beratung steht Ihnen die Rechtsabteilung von Sachsenmetall jederzeit gern zur Verfügung.
Redaktionsschluss: Überarbeitet Neuauflage November 2007 (Umfang PDF-Datei: 45 Seiten)
Verkaufspreis: 50 EUR zzgl. MwSt. Staffelpreise auf Anfrage.
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