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Herzlich Willkommen bei SACHSENMETALLSACHSENMETALL steht für einen Industriezweig, der erfolgreich an seine lange Tradition angeknüpft hat. Die sächsische Metall- und Elektroindustrie war und ist geprägt von hoher Innovationskraft mit Wachstumspotenzial und guten Zukunftsperspektiven. In den vergangenen Jahren sind kontinuierlich neue Arbeits- und Ausbildungsplätze entstanden.Die hier hergestellten Produkte sind international gefragt. So trägt die Globalisierung dazu bei, den Wohlstand der Menschen in Sachsen zu mehren. SACHSENMETALL wirkt als Verband, der die Unternehmen der M+E-Industrie freiwillig organisiert, darauf hin, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Sachsen weiter wachsen kann. SACHSENMETALL vereint als Dachverband den tarifschließenden Verband der Sächsischen Metall- und Elektroindustrie e.V. (VSME) und den tariffreien Allgemeinen Arbeitgeberverband Sachsen e.V. (AGS). » Welcome to SACHSENMETALL |
AKTUELLES
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Flexibel durch die Krise
Unternehmen in der sächsischen Metall- und Elektroindustrie, die sich für die Überlassung ihrer Arbeitnehmer interessieren oder selbst Mitarbeiter anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchten, bietet SACHSENMETALL mit einem Portal zum Fachkräfte-Sharing Unterstützung an. Interessierte Firmen können sich direkt mit ihrem Angebot oder ihren Gesuchen melden. Die Koordinierung bis hin zur Unterstützung bei der Beantragung der Arbeitnehmerüberlassung übernimmt SACHSENMETALL. Für Mitgliedsunternehmen ist dieses Angebot kostenfrei. |
23.07.10 SACHSENMETALL-Pressemitteilung Sächsische M+E-Industrie verzeichnet deutliche Trendwende
Die sächsische Metall- und Elektroindustrie hat im zurückliegenden Mai ihre Erholung unvermindert fortsetzen können. „Besonders erfreulich ist die nochmalige Beschleunigung des Auftragseinganges, die zeigt, dass sächsische Produkte unvermindert stark nachgefragt werden“, teilte Andreas Huhn, Präsident von SACHSENMETALL, mit.
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22.07.10 SACHSENMETALL-RundschreibenÄnderung der Dienstvorschrift „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter AEO“Das Bundesfinanzministerium hat eine neue Dienstvorschrift „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter – AEO“ erstellt. Im Einführungserlass der Dienstanweisung stellt das Bundesfinanzministerium klar, dass nach Auffassung der Bundesregierung ein Abgleich der Kunden- und Mitarbeiterdaten mit den Sanktionslisten der sogenannten Terrorismus-Verordnungen datenschutzrechtlich zulässig ist. Ein Arbeitgeber sei mithin befugt, solche Überprüfungen vorzunehmen. (...)Das vollständige Rundschreiben steht Mitgliedern nach dem LOGIN zur Verfügung. |


